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Freitag, April 08, 2011

Plagiatsfall Guttenberg: Uni Bayreuth erkennt auf "absichtliche Täuschung"

Bayreuth (wikinews.de Deutschland), 08.04.2011 – Von „absichtlicher“ oder „mutwilliger Täuschung“ sprechen Medienberichte heute im Zusammenhang mit der Doktorarbeit des zurückgetretenen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU). Quelle der Information ist die Süddeutsche Zeitung, die heute unter Berufung auf die zuständige Untersuchungskommission der Universität Bayreuth über zentrale Aussagen des Gutachtens berichtet. Bei der Universität Bayreuth hatte zu Guttenberg seine Doktorarbeit eingereicht, und hier war ihm zunächst auch der Doktortitel mit dem Prädikat „summa cum laude“ verliehen worden. Die Kommission sollte die Vorwürfe untersuchen, die im Zusammenhang mit der Doktorarbeit erhoben worden waren.
Die Untersuchungskommission der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth kam laut Süddeutscher Zeitung zu dem Schluss, dass der ehemalige Verteidigungsminister „mit Absicht abgeschrieben haben muss“, wie die Zeitung schreibt. Anders ließen sich die vielen kopierten Passagen nicht erklären. Die Gutachter stützten sich dabei laut der Zeitung auf Urteile von Verwaltungsgerichten in ähnlich gelagerten Fällen.
Zu Guttenberg war vom Amt des Verteidigungsministers zurückgetreten, nachdem bekannt geworden war, dass weite Teile seiner Doktorarbeit aus Quellen anderer Autoren abgeschrieben, die Zitate jedoch nicht gekennzeichnet worden waren. Die Universität Bayreuth hatte ihm am 23. Februar den Doktortitel aberkannt. Die Universität berief sich dabei auf Artikel 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes[1] Die Universität hatte anlässlich des Entzugs des Doktortitels erklärt, sie wolle dem „Vorwurf des Täuschungsvorsatzes weiter in der Kommission Selbstkontrolle“ nachgehen. Warum die Universität bei der Verleihung des Titels nicht erkannte, dass es sich bei der von zu Guttenberg vorgelegten Dissertation um einen Täuschungsversuch gehandelt hatte, erklärte die Universität so: „Beide Gutachter gingen selbstverständlich von der Beachtung der Regeln wissenschaftlichen Arbeitens durch den dafür allein verantwortlichen Doktoranden aus. Ansatzpunkte für ein Fehlverhalten hinsichtlich der gebotenen korrekten Angabe der verwendeten Quellen hatten beide Gutachter damals nicht. Der Einsatz technischer Mittel zur Erkennung von Plagiaten war 2006 nicht üblich.“ Wegen der Plagiatsvorwürfe ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft Hof gegen zu Guttenberg.
Die Untersuchungskommission der Universität Bayreuth kann ihr Untersuchungsergebnis jedoch vorerst nicht veröffentlichen, weil zu Guttenberg über seine Anwälte die Veröffentlichung des Gutachtens zu verhindern sucht. Zu Guttenberg hatte zwar Fehler eingeräumt und angegeben, er habe nicht wissenschaftlich exakt gearbeitet, jedoch stets beteuert, nicht absichtlich abgeschrieben zu haben. Er hatte aber auch gesagt, es sei ihm „ein aufrichtiges Anliegen, mich an der Klärung der Fragen hinsichtlich meiner Dissertation zu beteiligen“. In einem Schreiben seiner Anwälte an die Universitätsleitung wurden diese auf die „Persönlichkeitsrechte“ ihres Mandanten hingewiesen. Die Universitätsleitung habe dieses Schreiben „irritiert“ zur Kenntnis genommen. Universitätspräsident Rüdiger Bormann wird mit den Worten aus einem an zu Guttenberg gerichteten Schreiben zitiert. Darin wird der Ex-Minister aufgefordert, „entsprechend seiner früheren Äußerungen und Stellungnahmen, seine Vorbehalte bezüglich der Veröffentlichung, insbesondere hinsichtlich des Ergebnisses der Prüfung der erhobenen Plagiatsvorwürfe, zurückzunehmen und eine umfassende Information zu unterstützen“.
Der Doktorvater zu Guttenbergs, Peter Häberle, erklärte in einem Zeitungsinterview, über den Versuch, die Veröffentlichung des Gutachtens zu verhindern, sei er „existenziell enttäuscht“.

  • Wikinews.de
  • Donnerstag, Juni 12, 2008

    Gerichtsbeschluss: Studiengebühren in Hessen zulässig

    Wiesbaden (Deutschland), 12.06.2008 – Die Studiengebühren in Hessen sind zulässig, das entschied der Hessische Staatsgerichtshof in einem am heutigen Mittwoch verkündeten Urteil. Die Entscheidung fiel mit sechs gegen fünf Richterstimmen denkbar knapp aus. Geklagt hatten über 71.000 Bürger sowie die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen unter Berufung auf Artikel 59 der Landesverfassung, nach dem der Unterricht an Schulen und Hochschulen in Hessen unentgeltlich zu sein hat. Zugelassen ist Schulgeld nur, wenn es die wirtschaftliche Lage des Schülers oder der Eltern erlaubt.

    In ihrer Urteilsbegründung erklärte Richterin Karin Wolski, die Verfassung enthalte keine Garantie für ein gebührenfreies Studium, sondern es dürften im Gegenteil Reichere zugunsten sozial Schwächerer verpflichtet werden, da der Gesetzgeber keine Unentgeltlichkeit, sondern Bildungsgleichheit gewollt habe. Wichtig sei daher, dass niemand vom Studium ausgeschlossen werde. Dies sei durch den von der Landesregierung eingeführten Darlehensanspruch sichergestellt.

    Die Minderheit von fünf Richtern stellte hingegen in ihrem Minderheitenvotum fest, dass in der Verfassung ausdrücklich der Begriff „unentgeltlich“ stehe, was bedeute, dass es nichts koste und nicht, dass die Kosten später abbezahlt werden könnten. Die Aussicht auf Verschuldung habe außerdem eine abschreckende Wirkung auf potentielle Studenten.

    Der geschäftsführende Ministerpräsident Roland Koch lobte die Entscheidung und nannte sie ein „ganz wichtiges Signal für die Zukunft Hessens“. Die Landtagsmehrheit aus SPD, Grünen und Linken hat allerdings bereits die Abschaffung der Studiengebühren beschlossen. Nachdem Koch die Unterschrift unter das Gesetz wegen eines Formfehlers verweigert hat, wird der Landtag am kommenden Dienstag über eine nachgebesserte Gesetzesvorlage entscheiden. +wikinews+

    http://www.inidia.de/studiengebuehren.htm

    Dienstag, Juli 19, 2005

    Start des KfW Studienkreditprogramms verschoben

    Frankfurt am Main (Deutschland), 19.07.2005 – Die Kreditanstalt für Wiederaufbau möchte parallel zum BAföG einen Studienkredit für Vollzeitstudenten an deutschen Hochschulen anbieten. Dieser Kredit soll unabhängig von dem Einkommen der Eltern, Studienleistungen und ohne Sicherheiten gegeben werden.

    Aufgrund der anstehenden Neuwahl des Bundestages im Herbst 2005 haben die beteiligten Banken den Start um ein Semester von Oktober 2005 auf das Sommersemester 2006 verschoben, um nicht Werkzeug und Thema des Wahlkampfes zu werden. +wikinews+

    Mittwoch, Februar 02, 2005

    Banken wollen Finanzierung des Studiums erleichtern

    Frankfurt am Main (Deutschland), 02.02.2005 – Bisher hatten Studenten bei den Banken und Sparkassen oftmals Probleme, Kredite zu erhalten. Um die künftige Studiengebühr zahlen zu können, werden aber etliche Studenten ohne Kredit nicht über die Runden kommen. Die KfW-Bankengruppe (KfW), deren Inhaber der Staat ist, möchte dies nun ändern und damit den Studenten helfen. Der Erhalt von Krediten soll erleichtert werden. Es werden separate Studienkredite angeboten. Damit soll der Lebensunterhalt der Studenten finanziert werden, nicht die Studiengebühr ansich.

    Jeder Student bekommt dafür von der KfW maximal 650 Euro pro Monat. Der Kredit wird zu marktüblichen Konditionen verzinst und soll zurückgezahlt werden, sobald der Student fertig ist und Arbeit gefunden hat. +wikinews+