Hochschulwoche .de
Mittwoch, Februar 06, 2013
Schavan ohne Dr.? Vier hat sie noch.
Die Plagiatsvorwürfe sind doch sehr erdrückend, dass Schavan daran kaum rütteln kann.
http://schavanplag.wordpress.com zeigt, dass sie nicht bloß einzelne Gedanken plagiierte, sondern umfassende Wissenschaftsmühen vortäuschte. Das betrifft immerhin Größen wie Freud, Hanna Arendt, Carl Gustav Jung, die zu lesen mitunter kein Asterix ist, aber wer es tut, würde/könnte aus deren Großwerken nicht die selben Schlüsse mit den selben Fundstellen ziehen, wie es Schavan einfach bei denen abschrieb, die tatsächlich solche Rezeptionen leisteten.
Es wäre wohl besser gewesen, Schavan hätte nicht direkt nach dem Abi mit der Dissertation begonnen, sondern zunächst mal studiert, worüber sie unter dem Titel "Person und Gewissen" offenbar nur für den Titel und die Karriere schrieb.
Immerhin verbleiben ihr lt. Wikipedia:
2009: Ehrendoktorwürde der Universität Kairo (arabischer Vorfrühling?)
2010: Ehrendoktorwürde der Tongji-Universität (VR China)
2011: Ehrendoktorwürde der Meiji-Universität (private Uni in Japan)
2011: Ehrendoktorwürde der Hebräischen Universität Jerusalem
Und Rücktritt vom Ministerposten? Unausweichlich. Und ist ihr bewusst, bevor sie verkündete, nicht mehr für den stellvertretenden CDU-Vorsitz zu kandidieren. - Schadensbegrenzung.
Mittwoch, April 20, 2011
FDP-Plakatfrau Koch-Mehrin als Doktor-Plagiat
Das Thema "ihrer" Arbeit "Historische Währungsunion zwischen Wirtschaft und Politik: die Lateinische Münzunion 1865 - 1927" scheint auch sie nicht so sehr interessiert zu haben, eigentlich ideal, um damit in der Wissenschaftsszene wenig aufzufallen, aber vielleicht hatte sie auch einfach nur zu wenig Zeit fürs wissenschaftliche Arbeiten, wie es Politkollege Guttenberg es zu seiner Entschuldigung machte, als habe ihn jemand in seine Vaterschaften, politischen Ämter und zum Titelerwerb gezwungen. Koch-Mehrin ist wenigstens so gescheit, dass sie uns derlei "Erklärungen" bislang ersparte, aber möglicherweise kommt das noch, denn einen Betrug einzuräumen, gilt als Tabubruch und bleibt kleinen Ladendieben vorbehalten.
>> http://de.vroniplag.wikia.com
>> http://de.vroniplag.wikia.com
Freitag, April 08, 2011
Plagiatsfall Guttenberg: Uni Bayreuth erkennt auf "absichtliche Täuschung"
Bayreuth (wikinews.de Deutschland), 08.04.2011 – Von „absichtlicher“ oder „mutwilliger Täuschung“ sprechen Medienberichte heute im Zusammenhang mit der Doktorarbeit des zurückgetretenen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU). Quelle der Information ist die Süddeutsche Zeitung, die heute unter Berufung auf die zuständige Untersuchungskommission der Universität Bayreuth über zentrale Aussagen des Gutachtens berichtet. Bei der Universität Bayreuth hatte zu Guttenberg seine Doktorarbeit eingereicht, und hier war ihm zunächst auch der Doktortitel mit dem Prädikat „summa cum laude“ verliehen worden. Die Kommission sollte die Vorwürfe untersuchen, die im Zusammenhang mit der Doktorarbeit erhoben worden waren.
Die Untersuchungskommission der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth kam laut Süddeutscher Zeitung zu dem Schluss, dass der ehemalige Verteidigungsminister „mit Absicht abgeschrieben haben muss“, wie die Zeitung schreibt. Anders ließen sich die vielen kopierten Passagen nicht erklären. Die Gutachter stützten sich dabei laut der Zeitung auf Urteile von Verwaltungsgerichten in ähnlich gelagerten Fällen.
Zu Guttenberg war vom Amt des Verteidigungsministers zurückgetreten, nachdem bekannt geworden war, dass weite Teile seiner Doktorarbeit aus Quellen anderer Autoren abgeschrieben, die Zitate jedoch nicht gekennzeichnet worden waren. Die Universität Bayreuth hatte ihm am 23. Februar den Doktortitel aberkannt. Die Universität berief sich dabei auf Artikel 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes[1] Die Universität hatte anlässlich des Entzugs des Doktortitels erklärt, sie wolle dem „Vorwurf des Täuschungsvorsatzes weiter in der Kommission Selbstkontrolle“ nachgehen. Warum die Universität bei der Verleihung des Titels nicht erkannte, dass es sich bei der von zu Guttenberg vorgelegten Dissertation um einen Täuschungsversuch gehandelt hatte, erklärte die Universität so: „Beide Gutachter gingen selbstverständlich von der Beachtung der Regeln wissenschaftlichen Arbeitens durch den dafür allein verantwortlichen Doktoranden aus. Ansatzpunkte für ein Fehlverhalten hinsichtlich der gebotenen korrekten Angabe der verwendeten Quellen hatten beide Gutachter damals nicht. Der Einsatz technischer Mittel zur Erkennung von Plagiaten war 2006 nicht üblich.“ Wegen der Plagiatsvorwürfe ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft Hof gegen zu Guttenberg.
Die Untersuchungskommission der Universität Bayreuth kann ihr Untersuchungsergebnis jedoch vorerst nicht veröffentlichen, weil zu Guttenberg über seine Anwälte die Veröffentlichung des Gutachtens zu verhindern sucht. Zu Guttenberg hatte zwar Fehler eingeräumt und angegeben, er habe nicht wissenschaftlich exakt gearbeitet, jedoch stets beteuert, nicht absichtlich abgeschrieben zu haben. Er hatte aber auch gesagt, es sei ihm „ein aufrichtiges Anliegen, mich an der Klärung der Fragen hinsichtlich meiner Dissertation zu beteiligen“. In einem Schreiben seiner Anwälte an die Universitätsleitung wurden diese auf die „Persönlichkeitsrechte“ ihres Mandanten hingewiesen. Die Universitätsleitung habe dieses Schreiben „irritiert“ zur Kenntnis genommen. Universitätspräsident Rüdiger Bormann wird mit den Worten aus einem an zu Guttenberg gerichteten Schreiben zitiert. Darin wird der Ex-Minister aufgefordert, „entsprechend seiner früheren Äußerungen und Stellungnahmen, seine Vorbehalte bezüglich der Veröffentlichung, insbesondere hinsichtlich des Ergebnisses der Prüfung der erhobenen Plagiatsvorwürfe, zurückzunehmen und eine umfassende Information zu unterstützen“.
Der Doktorvater zu Guttenbergs, Peter Häberle, erklärte in einem Zeitungsinterview, über den Versuch, die Veröffentlichung des Gutachtens zu verhindern, sei er „existenziell enttäuscht“.
Wikinews.de
Die Untersuchungskommission der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth kam laut Süddeutscher Zeitung zu dem Schluss, dass der ehemalige Verteidigungsminister „mit Absicht abgeschrieben haben muss“, wie die Zeitung schreibt. Anders ließen sich die vielen kopierten Passagen nicht erklären. Die Gutachter stützten sich dabei laut der Zeitung auf Urteile von Verwaltungsgerichten in ähnlich gelagerten Fällen.
Zu Guttenberg war vom Amt des Verteidigungsministers zurückgetreten, nachdem bekannt geworden war, dass weite Teile seiner Doktorarbeit aus Quellen anderer Autoren abgeschrieben, die Zitate jedoch nicht gekennzeichnet worden waren. Die Universität Bayreuth hatte ihm am 23. Februar den Doktortitel aberkannt. Die Universität berief sich dabei auf Artikel 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes[1] Die Universität hatte anlässlich des Entzugs des Doktortitels erklärt, sie wolle dem „Vorwurf des Täuschungsvorsatzes weiter in der Kommission Selbstkontrolle“ nachgehen. Warum die Universität bei der Verleihung des Titels nicht erkannte, dass es sich bei der von zu Guttenberg vorgelegten Dissertation um einen Täuschungsversuch gehandelt hatte, erklärte die Universität so: „Beide Gutachter gingen selbstverständlich von der Beachtung der Regeln wissenschaftlichen Arbeitens durch den dafür allein verantwortlichen Doktoranden aus. Ansatzpunkte für ein Fehlverhalten hinsichtlich der gebotenen korrekten Angabe der verwendeten Quellen hatten beide Gutachter damals nicht. Der Einsatz technischer Mittel zur Erkennung von Plagiaten war 2006 nicht üblich.“ Wegen der Plagiatsvorwürfe ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft Hof gegen zu Guttenberg.
Die Untersuchungskommission der Universität Bayreuth kann ihr Untersuchungsergebnis jedoch vorerst nicht veröffentlichen, weil zu Guttenberg über seine Anwälte die Veröffentlichung des Gutachtens zu verhindern sucht. Zu Guttenberg hatte zwar Fehler eingeräumt und angegeben, er habe nicht wissenschaftlich exakt gearbeitet, jedoch stets beteuert, nicht absichtlich abgeschrieben zu haben. Er hatte aber auch gesagt, es sei ihm „ein aufrichtiges Anliegen, mich an der Klärung der Fragen hinsichtlich meiner Dissertation zu beteiligen“. In einem Schreiben seiner Anwälte an die Universitätsleitung wurden diese auf die „Persönlichkeitsrechte“ ihres Mandanten hingewiesen. Die Universitätsleitung habe dieses Schreiben „irritiert“ zur Kenntnis genommen. Universitätspräsident Rüdiger Bormann wird mit den Worten aus einem an zu Guttenberg gerichteten Schreiben zitiert. Darin wird der Ex-Minister aufgefordert, „entsprechend seiner früheren Äußerungen und Stellungnahmen, seine Vorbehalte bezüglich der Veröffentlichung, insbesondere hinsichtlich des Ergebnisses der Prüfung der erhobenen Plagiatsvorwürfe, zurückzunehmen und eine umfassende Information zu unterstützen“.
Der Doktorvater zu Guttenbergs, Peter Häberle, erklärte in einem Zeitungsinterview, über den Versuch, die Veröffentlichung des Gutachtens zu verhindern, sei er „existenziell enttäuscht“.
Dienstag, März 01, 2011
Zum Rücktritt des Boulevardkanzlers Guttenberg
Guttenbergs Rücktrittsrede verquerte ein weiteres Mal Verklärungen und Fehleinschätzungen mit ohnehin sowohl verspäteten als auch unzureichenden Eingeständnissen. Mehr zu erwarten, würde dem Staatsanwalt die Arbeit zu leicht machen und muss nicht sein.
Wichtig ist das Zwischenergebnis, dass sich mit dem Rücktritt des Ministers die akademische Selbstachtung gegen den Boulevardgeist in Politik durchgesetzt hat, der sich in Guttenberg, aber eben auch in Merkel, Seehofer und dem allgemeinen Machtpoker der Parteien verkörpert. Und dass sich die akademische Selbstachtung auch gegen den Boulevardgeist der BILD-Zeitung durchsetzte, von dem sich qualitativerer Journalismus nur zögerlich abwendete und über zu lange Zeit der Versuchung erlegen war, der gesamten Gesellschaft eine "Lichtgestalt", einen "konservativen Obama" zu etablieren.
Dieses Projekt ist gescheitert. Und gründlicher, als es Gabriel, Roth & Co. verdient haben, aber nicht annähernd so desaströs, wie es FAZ, SPIEGEL, FOCUS und andere verdient hätten, mögen sie jetzt auch noch so tun, als sei Guttenberg nur ein Mann der BILD-Zeitung gewesen.
Die akademische Selbstachtung hat sich durchgesetzt, der nächste Schritt wird sein, dass sich das Recht Gehör verschafft, ein Diskurs anderen Formats, in dem Wissenschaft und Demokratie weniger Schaden nehmen kann, allenfalls die Gerechtigkeit, aber auch sie wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Zuge kommen. Eine Geldstrafe - und mehr braucht es dann neben dem selbstverschuldeten Ehrverlust auch tatsächlich nicht.
Dennoch bleibt Schaden allgemeinerer Art, denn die Affäre gewährte öffentlich Einblicke in uralte Fehlfunktionen des institutionalisierten Wissenschaftsbetriebs, die es zu beheben gilt, wenigstens in Ansätzen, denn der Tatsache von Seilschaften in allen Disziplinen werden sich die Taue nicht vollständig kappen lassen, wie schon auch nicht die Wirkungen (partei-)politischen Kuhhandels (Proporz) in den Gesellschaftswissenschaften, also der Note, Graduierung und der Berufungspraxis. Zumal für vieles auch Berechtigung ist, aber mehr Transparenz sollte den Missbrauch eindämmen.
Beispielsweise durch erweiterte Veröffentlichungspflichten, wie es heute mit dem Internet mühelos - und zwar preisgünstig = demokratisch - möglich wäre, denn wer der Öffentlichkeit mit akademischen Titeln aufwartet, soll das auch öffentlicher substantiieren müssen. Und der Guttenberg-Fall zeigt jedem, dass neben dem Doktorvater auch diejenigen Namen genannt werden müssten, die einer Arbeit und mit welcher Note den Segen gaben.
Schon mit diesen beiden Kleinigkeiten ließe sich erheblich mehr Verantwortlichkeit zugunsten der akademischen und gesellschaftspolitischen Sachlichkeit zeitigen.
Markus Rabanus >> Diskussion
ps: Weil genannt gehört, wem Ehre gebührt, ist die demokratische Internet-Öffentlichkeit zu nennen, insbesondere http://de.guttenplag.wikia.com , denn ohne dieses Engagement wäre der Elfenbeinturm Wissenschaft möglicherweise nicht zum Leuchtturm geworden.
Wichtig ist das Zwischenergebnis, dass sich mit dem Rücktritt des Ministers die akademische Selbstachtung gegen den Boulevardgeist in Politik durchgesetzt hat, der sich in Guttenberg, aber eben auch in Merkel, Seehofer und dem allgemeinen Machtpoker der Parteien verkörpert. Und dass sich die akademische Selbstachtung auch gegen den Boulevardgeist der BILD-Zeitung durchsetzte, von dem sich qualitativerer Journalismus nur zögerlich abwendete und über zu lange Zeit der Versuchung erlegen war, der gesamten Gesellschaft eine "Lichtgestalt", einen "konservativen Obama" zu etablieren.
Dieses Projekt ist gescheitert. Und gründlicher, als es Gabriel, Roth & Co. verdient haben, aber nicht annähernd so desaströs, wie es FAZ, SPIEGEL, FOCUS und andere verdient hätten, mögen sie jetzt auch noch so tun, als sei Guttenberg nur ein Mann der BILD-Zeitung gewesen.
Die akademische Selbstachtung hat sich durchgesetzt, der nächste Schritt wird sein, dass sich das Recht Gehör verschafft, ein Diskurs anderen Formats, in dem Wissenschaft und Demokratie weniger Schaden nehmen kann, allenfalls die Gerechtigkeit, aber auch sie wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Zuge kommen. Eine Geldstrafe - und mehr braucht es dann neben dem selbstverschuldeten Ehrverlust auch tatsächlich nicht.
Dennoch bleibt Schaden allgemeinerer Art, denn die Affäre gewährte öffentlich Einblicke in uralte Fehlfunktionen des institutionalisierten Wissenschaftsbetriebs, die es zu beheben gilt, wenigstens in Ansätzen, denn der Tatsache von Seilschaften in allen Disziplinen werden sich die Taue nicht vollständig kappen lassen, wie schon auch nicht die Wirkungen (partei-)politischen Kuhhandels (Proporz) in den Gesellschaftswissenschaften, also der Note, Graduierung und der Berufungspraxis. Zumal für vieles auch Berechtigung ist, aber mehr Transparenz sollte den Missbrauch eindämmen.
Beispielsweise durch erweiterte Veröffentlichungspflichten, wie es heute mit dem Internet mühelos - und zwar preisgünstig = demokratisch - möglich wäre, denn wer der Öffentlichkeit mit akademischen Titeln aufwartet, soll das auch öffentlicher substantiieren müssen. Und der Guttenberg-Fall zeigt jedem, dass neben dem Doktorvater auch diejenigen Namen genannt werden müssten, die einer Arbeit und mit welcher Note den Segen gaben.
Schon mit diesen beiden Kleinigkeiten ließe sich erheblich mehr Verantwortlichkeit zugunsten der akademischen und gesellschaftspolitischen Sachlichkeit zeitigen.
Markus Rabanus >> Diskussion
ps: Weil genannt gehört, wem Ehre gebührt, ist die demokratische Internet-Öffentlichkeit zu nennen, insbesondere http://de.guttenplag.wikia.com , denn ohne dieses Engagement wäre der Elfenbeinturm Wissenschaft möglicherweise nicht zum Leuchtturm geworden.
Freitag, Dezember 31, 2010
Donnerstag, Juni 12, 2008
Gerichtsbeschluss: Studiengebühren in Hessen zulässig
Wiesbaden (Deutschland), 12.06.2008 – Die Studiengebühren in Hessen sind zulässig, das entschied der Hessische Staatsgerichtshof in einem am heutigen Mittwoch verkündeten Urteil. Die Entscheidung fiel mit sechs gegen fünf Richterstimmen denkbar knapp aus. Geklagt hatten über 71.000 Bürger sowie die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen unter Berufung auf Artikel 59 der Landesverfassung, nach dem der Unterricht an Schulen und Hochschulen in Hessen unentgeltlich zu sein hat. Zugelassen ist Schulgeld nur, wenn es die wirtschaftliche Lage des Schülers oder der Eltern erlaubt.
In ihrer Urteilsbegründung erklärte Richterin Karin Wolski, die Verfassung enthalte keine Garantie für ein gebührenfreies Studium, sondern es dürften im Gegenteil Reichere zugunsten sozial Schwächerer verpflichtet werden, da der Gesetzgeber keine Unentgeltlichkeit, sondern Bildungsgleichheit gewollt habe. Wichtig sei daher, dass niemand vom Studium ausgeschlossen werde. Dies sei durch den von der Landesregierung eingeführten Darlehensanspruch sichergestellt.
Die Minderheit von fünf Richtern stellte hingegen in ihrem Minderheitenvotum fest, dass in der Verfassung ausdrücklich der Begriff „unentgeltlich“ stehe, was bedeute, dass es nichts koste und nicht, dass die Kosten später abbezahlt werden könnten. Die Aussicht auf Verschuldung habe außerdem eine abschreckende Wirkung auf potentielle Studenten.
Der geschäftsführende Ministerpräsident Roland Koch lobte die Entscheidung und nannte sie ein „ganz wichtiges Signal für die Zukunft Hessens“. Die Landtagsmehrheit aus SPD, Grünen und Linken hat allerdings bereits die Abschaffung der Studiengebühren beschlossen. Nachdem Koch die Unterschrift unter das Gesetz wegen eines Formfehlers verweigert hat, wird der Landtag am kommenden Dienstag über eine nachgebesserte Gesetzesvorlage entscheiden. +wikinews+
http://www.inidia.de/studiengebuehren.htm
In ihrer Urteilsbegründung erklärte Richterin Karin Wolski, die Verfassung enthalte keine Garantie für ein gebührenfreies Studium, sondern es dürften im Gegenteil Reichere zugunsten sozial Schwächerer verpflichtet werden, da der Gesetzgeber keine Unentgeltlichkeit, sondern Bildungsgleichheit gewollt habe. Wichtig sei daher, dass niemand vom Studium ausgeschlossen werde. Dies sei durch den von der Landesregierung eingeführten Darlehensanspruch sichergestellt.
Die Minderheit von fünf Richtern stellte hingegen in ihrem Minderheitenvotum fest, dass in der Verfassung ausdrücklich der Begriff „unentgeltlich“ stehe, was bedeute, dass es nichts koste und nicht, dass die Kosten später abbezahlt werden könnten. Die Aussicht auf Verschuldung habe außerdem eine abschreckende Wirkung auf potentielle Studenten.
Der geschäftsführende Ministerpräsident Roland Koch lobte die Entscheidung und nannte sie ein „ganz wichtiges Signal für die Zukunft Hessens“. Die Landtagsmehrheit aus SPD, Grünen und Linken hat allerdings bereits die Abschaffung der Studiengebühren beschlossen. Nachdem Koch die Unterschrift unter das Gesetz wegen eines Formfehlers verweigert hat, wird der Landtag am kommenden Dienstag über eine nachgebesserte Gesetzesvorlage entscheiden. +wikinews+
http://www.inidia.de/studiengebuehren.htm
Dienstag, Juli 19, 2005
Start des KfW Studienkreditprogramms verschoben
Frankfurt am Main (Deutschland), 19.07.2005 – Die Kreditanstalt für Wiederaufbau möchte parallel zum BAföG einen Studienkredit für Vollzeitstudenten an deutschen Hochschulen anbieten. Dieser Kredit soll unabhängig von dem Einkommen der Eltern, Studienleistungen und ohne Sicherheiten gegeben werden.
Aufgrund der anstehenden Neuwahl des Bundestages im Herbst 2005 haben die beteiligten Banken den Start um ein Semester von Oktober 2005 auf das Sommersemester 2006 verschoben, um nicht Werkzeug und Thema des Wahlkampfes zu werden. +wikinews+
Aufgrund der anstehenden Neuwahl des Bundestages im Herbst 2005 haben die beteiligten Banken den Start um ein Semester von Oktober 2005 auf das Sommersemester 2006 verschoben, um nicht Werkzeug und Thema des Wahlkampfes zu werden. +wikinews+
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